07. August 2013
2. Programm zur Engpassbeseitigung
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen und ist überzeugt, dass den Bedürfnissen der Kantone und Strassennutzer entsprochen wird.
Zur Vernehmlassungsvorlage
Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel.
Grundsätzliches
Die Vorlage beinhaltet hauptsächlich drei Elemente. Einen Rückblick auf das 1. Programm, eine aktuelle Bestandsaufnahme sowie die Neupriorisierung der bisherigen 2. und 3. Module. Zur Finanzierung wird ein Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds vorgeschlagen, um die Umsetzung dieser Module zu ermöglichen.
Die Zuteilung der einzelnen Projekte in die vier Module ist mehr oder weniger gleich geblieben. Bis auf „Härkingen-Luterbach“, welches neu dem 1. Modul zugeordnet wurde.
Zukünftige Engpassbeseitigung
Die Handelskammer beider Basel nimmt den Bericht des Bundesrates mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis. Zum einen zeigt dieser, dass trotz der bestehenden Programme zur Engpassbeseitigung in Zukunft Handlungsbedarf besteht. Von den 427 Kilometern belasteter Nationalstrassen im Jahr 2030 wird nach Umsetzung des Moduls 1 knapp ein Viertel sehr stark belastet bleiben. Zum anderen sind wir erleichtert, dass der Bund die Beseitigung der Engpässe, welche die Logistiktätigkeit der Schweizer Wirtschaft beeinträchtigen, entschärft. Zudem erkennt er die Relevanz der Osttangente (STOT) weiterhin und hat diese folgerichtig im 2. Programm erhalten.
Die Engpassbeseitigung ist weiterzuführen. Für verbleibende Engpässe sind zeitnah Vorschläge zu deren Beseitigung zu erarbeiten.
Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds
Die vorliegenden Überlegungen zu diesem Fonds erachten wir als sehr interessant und unterstützen wir in diesen Grundzügen. Im Zusammenhang mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF kann so ein nachfragegerechter Ausbau der Landverkehrsinfrastruktur sichergestellt werden.
Eine Abstimmung zwischen den beiden Fonds ist unabdingbare Voraussetzung für unsere Unterstützung derselben. Nachteiligen Auswirkungen auf die Entwicklung und Finanzierung des Nationalstrassennetzes und der Agglomerationsprojekte sind unbedingt zu vermeiden.
Fragenkatalog
1. Sind Sie mit den Grundzügen der Vorlage einverstanden?
Mit der Vorlage sind wir in den Grundzügen einverstanden.
2. Stimmen Sie der vorgeschlagenen Zuteilung der Projekte zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz zu den Modulen 1 bis 4 zu?
Der Zuteilung stimmen wir zu.
3. Wie beurteilen Sie die Absicht des Bundesrats, für die aus seiner Sicht ebenfalls erforderlichen, aber derzeit nicht finanzierten Projekte des Moduls 3 zusätzliche finanzielle Mittel bereit zu stellen?
Dieses Vorhaben ist sinnvoll und wird von uns begrüsst. Von erheblicher Relevanz ist dabei die Abstimmung mit dem Finanzierungsfonds der Bahn FABI. Da beide Verkehrsträger im Sinne der Co-Modalität auszubauen und zu nutzen sind, ist deren jeweilige Finanzierung so auszugestalten, dass einer Marktverzerrung vorgebeugt wird.
4. Welche weiteren Bemerkungen haben Sie zur Vernehmlassungsvorlage?
Das Parlament hat richtig erkannt, dass ungenaue Definitionen Konfliktpotenzial bergen und hat entsprechend eine Präzisierung „substanzieller Ausbauten“ verlangt.
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Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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